Ich bin noch keine 18 Jahre alt – kann ich trotzdem teilnehmen?

Wir freuen uns über jugendliche Teilnehmer. Allerdings musst Du dazu jemanden haben, der die Aufsicht übernehmen kann. Nimmt ein Elternteil (Erziehungsberechtigter) auch an der Woche teil, ist es überhaupt kein Problem.

Wenn nicht, benötigen wir eine sogenannte Erziehungsbeauftragung. D.h. ein anderer Teilnehmer, der volljährig sein muss, übernimmt die Aufsicht und er (oder sie) und Deine Eltern bestätigen dies schriftlich vor Beginn der Woche.

Für Kinder zwischen 3 und 9 Jahren gibt es, während dem Lehrgangsprogramm, eine Kinderbetreuung, die von ausgebildeten Erzieherinnen durchgeführt wird. Für Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren wird eine eigene Tanzgruppe angeboten (ab mindestens 8 Teilnehmern).
Ab 16 Jahren nimmst Du am normalen Lehrgangsprogramm teil.

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